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Mainz/Koblenz
Bebauungsplan „Baseballanlage Hartmühlenweg“ wirksam
Mainz/Koblenz - Der Bebauungsplan „Baseballanlage Hartmühlenweg“ der Stadt Mainz verletzt die Antragsteller nicht in ihrem Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer Belange und ist deshalb nicht zu beanstanden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Bebauungsplan „Baseballanlage Hartmühlenweg“ der Stadt Mainz sieht den Bau einer Baseballanlage vor. Die Antragsteller, welche im ...