BGH bestätigt „Autobahnschützen“-Urteil wegen versuchten Mordes gegen Eifeler Fernfahrer
In weiteren 108 Fällen ließen die höchsten deutschen Strafrichter allerdings den Vorwurf des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nicht gelten. Der Angeklagte hat sich dem BGH zufolge nur des Verstoßes gegen das Waffengesetz und der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Die für diese Taten verhängten Einzelstrafen und die Gesamtstrafe wurden deshalb aufgehoben. Über sie muss eine andere Strafkammer des Landgerichts Würzburg neu verhandeln.
Das Landgericht Würzburg hatte im Oktober 2014 den Lastwagenfahrer unter anderem wegen versuchten Heimtückemordes in vier Fällen sowie in 108 Fällen wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Viele Jahre hinter Gitter dürfte der 59-Jährige aber auch nach dem höchstrichterlichen Beschluss bleiben: Allein die vier Mordversuche sorgen für eine lange Haft.
Über Jahre hatte der Fernfahrer immer wieder vom Lenkrad aus auf andere Fahrzeuge geschossen. Aus Frust im Straßenverkehr hatte er zwischen 2008 und 2013 hunderte Male während der Fahrt auf Anhänger und Aufbauten von Kollegen gezielt. Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte mehr als 700 Schüsse. Dabei trafen seine Kugeln nicht nur Lastwagen, sondern auch Autos. In einem besonders schweren Fall wurde eine Autofahrerin von einem Querschläger am Hals schwer verletzt.
dpa