2020 ändert sich manches: Was das neue Jahr mit sich bringt
1 Bahn: Bahntickets im Fernverkehr werden günstiger – die Mehrwertsteuer sinkt von 19 auf 7 Prozent. Die Bahn hat angekündigt, die Mehrwertsteuersenkung mit 10 Prozent günstigeren Tickets an die Kunden weiterzugeben. Rechenbeispiel: Eine 100-Euro-Fahrkarte kostet mit 19 Prozent Mehrwertsteuer 119 Euro. Mit 7 Prozent Steuer werden es 107 Euro sein. Differenz: 12 Euro. Das sind ziemlich genau 10 Prozent von 119 Euro.
2 Fliegen: Die Steuern auf Flugtickets dürften zum April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines dürften diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.
3 Gebäudesanierung: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
4 Azubi-Mindestlohn: Jeder, der im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr Geld.
5 Gesundheits-Apps: Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.
6 Masern-Impfpflicht: Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
7 Patienten: Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab dem 1. Januar zum Telefon greifen. Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116.117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen – und in eine Praxis oder eine Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.
8 Hebammen-Ausbildung: Hebammen erlernen ihren Beruf in Zukunft im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelorstudium mit hohem Praxisanteil und einer anschließenden staatlichen Abschlussprüfung.
9 Umsatzsteuer: Für Hygieneprodukte wie Tampons und Damenbinden soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) verlangt werden. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken.
10 Renten: Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf deutlich steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen. Außerdem müssen auf Betriebsrenten künftig weniger Krankenkassenbeiträge gezahlt werden (siehe unten).
11 Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.