Rheinland-Pfalz

Sorge um Sicherheit

Kritiker wie etwa die Initiative Arbeitskreis Zensus oder der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung führen an, dass mit dem Zensus das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ gefährdet ist. Außerdem kritisieren sie, dass etwa Muslime aufgefordert werden, anzugeben, welcher Glaubensrichtung sie sich zugehörig fühlen.

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Rheinland-Pfalz – Kritiker wie etwa die Initiative Arbeitskreis Zensus oder der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung führen an, dass mit dem Zensus das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ gefährdet ist. Außerdem kritisieren sie, dass etwa Muslime aufgefordert werden, anzugeben, welcher Glaubensrichtung sie sich zugehörig fühlen.

Die Frage gehört allerdings nicht zum Pflichtkatalog, sondern ist freiwillig zu beantworten. Der Mainzer Florian Altherr, der als Datenschutz- und Internetaktivist im Netz bekannt ist, geht aber davon aus, dass sich viele Bürger bei der Glaubensfrage unter Druck gesetzt fühlen. Ihm gehen auch die Fragen zum Migrationshintergrund zu weit.

Vor allem sieht er in den riesigen Datenmengen „großes Missbrauchspotenzial“, zumal sie nach seiner Darstellung „erst nach Jahren anonymisiert werden“. Er hofft, dass Klagen noch zum Zuge kommen, nachdem eine Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen gescheitert ist.

Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte des Landes, Klaus Globig, teilt die Ängste nicht. „Es gibt keinen Anlass zu großen Befürchtungen.“ Er verweist auch darauf, dass die Datenschützer mit ständigen Kontrollen in den Erhebungsstellen und beim Statistischen Landesamt darauf achten, dass das Volkszählungsurteil von 1983 beachtet und keine Daten verknüpft werden.

Wichtig ist vor allem „die strenge Zweckbindung“: Die Daten dienen nur der Statistik. Damit dürfen aber keine konkreten Register korrigiert werden. Bisher hatten die Datenschützer im Land bei Stichproben-Kontrollen jedenfalls noch nichts zu beanstanden. us/rl