Folgt Streit um Entschädigung?

Mannheim/Rheinland-Pfalz – Jörg Kachelmann ist freigesprochen und will jetzt sofort wieder für seine Firma Meteomedia arbeiten: Er plant seine Rückkehr als Wettermoderator. Ob und wann die ARD ihn wieder ins Programm holt, ist offen. Mit welcher materiellen Entschädigung kann er nach dem Freispruch für seine 132 Tage in Untersuchungshaft rechnen?

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Mannheim/Rheinland-Pfalz – Jörg Kachelmann ist freigesprochen und will jetzt sofort wieder für seine Firma Meteomedia arbeiten: Er plant seine Rückkehr als Wettermoderator. Ob und wann die ARD ihn wieder ins Programm holt, ist offen. Mit welcher materiellen Entschädigung kann er nach dem Freispruch für seine 132 Tage in Untersuchungshaft rechnen?

Pro Tag gibt es 25 Euro, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Das ist nicht gerade üppig, allerdings kann jeder, der unschuldig in Haft war, auch Verdienstausfall bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft geltend machen.

Bei normalen Angestellten, die während der Haft kein Gehalt mehr von ihrem Chef bekommen, ist dies leicht zu beziffern. Kniffliger wird es bei Unternehmern. Nach den Worten von Kruse müssen sie schlüssig beziffern, wie hoch der wirtschaftliche Schaden durch ihren unfreiwilligen Aufenthalt im Gefängnis war. Gegen den Bescheid, den die Generalstaatsanwaltschaft letztlich festsetzt, kann man klagen.

Die höchste Summe, die im großen Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bisher angefallen ist, betrug vor vielen Jahren einmal 244 666 Mark, also gut 122 000 Euro. Sie hatte ein vor der Haft gut verdienender Angestellter geltend gemacht. Die höchste Entschädigungssumme für einen Unternehmer betrug 55 000 Euro.

Von unserer Redakteurin Ursula Samary