Berlin

Angst vor Krankenkassenpleiten wächst – Jeder Vierte fürchtet Insolvenz der eigenen Versicherung

City BKK
Ein Firmenschild der City BKK Krankenkasse. Foto: DPA

Die Verunsicherung unter den Krankenversicherten wächst: Angesichts immer neuer schlechter Nachrichten von der Pleitekasse City BKK fürchten immer mehr Bürger, dass auch ihre Versicherung in die Insolvenz rutscht. Unsere Zeitung gibt Tipps für Wechselwillige.

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Berlin – Die Verunsicherung unter den Krankenversicherten wächst: Angesichts immer neuer schlechter Nachrichten von der Pleitekasse City BKK fürchten immer mehr Bürger, dass auch ihre Versicherung in die Insolvenz rutscht.

58 Prozent der Deutschen glauben laut einer Umfrage, dass es in den nächsten Jahren ein regelrechtes Kassensterben geben wird. Jeder Vierte rechnet damit, dass seiner Kasse ein ähnliches Schicksal droht wie der City BKK – mit allen Folgen: Schikanen beim Kassenwechsel, Probleme bei Geldzahlungen wie Pflege- und Krankengeld oder Arztbehandlungen nur noch gegen Privatrechnung.

Die Ängste sind nicht unbegründet, denn laut einem Frühwarnsystem des Kassenspitzenverbandes sind mehr als 20 Versicherungen von der Insolvenz bedroht, darunter 7 Betriebskrankenkassen. Derzeit ist neben der City BKK bei der Kassenaufsicht, dem Bundesversicherungsamt in Bonn, nur ein Fall drohender Insolvenz bekannt: der der BKK für Heilberufe. Um der Verunsicherung bei Versicherten entgegenzuwirken, beantwortet unsere Zeitung die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kassenpleiten:

Was sind Alarmsignale für eine drohende Insolvenz?

Ein sehr zuverlässiges Indiz für die finanzielle Schieflage einer Kasse sind Zusatzbeiträge. Versicherungen, die diesen zusätzlichen Obolus von ihren Kunden verlangen, kommen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus. Oftmals hängt dies damit zusammen, dass bei ihnen viele Alte und Kranke versichert sind. Es kann aber auch Folge einer verfehlten Finanzpolitik sein. Der Gesetzgeber hat das Instrument der Zusatzbeiträge bewusst eingeführt, um den Wettbewerb unter den Kassen zu fördern. Es ist erwünscht, dass Versicherte ihre Kasse wechseln, um finanzschwache Kassen in die Insolvenz oder zur Fusion mit anderen zu drängen. Wenn ein Versicherer wie die DAK einen Zusatzbeitrag von 8 Euro erhebt, ist dies durchaus ein Alarmsignal. Experten halten es aber derzeit für eher unwahrscheinlich, dass eine solch große Kasse pleitegeht. Eher werde die DAK den Weg der Fusion suchen. Wenn aber eine Kasse wie zuletzt die City BKK einen Zusatzbeitrag weiter erhöht, dann sollten bei den Versicherten alle Alarmglocken schrillen.

Wie kann ich die Kasse wechseln?

Es gibt zwei Möglichkeiten. Jeder gesetzlich Versicherte hat immer ein ordentliches Kündigungsrecht. Eine Kündigung wird zum Ende des zweiten vollständigen Monats, nachdem sie der Kasse zugegangen ist, wirksam. Um sich etwa ab Mai bei einer neuen Kasse versichern zu können, muss die Kündigung im Laufe des Februar bei der alten Kasse eintreffen. Wer gewechselt hat, ist danach mindestens 18 Monate an die neue Versicherung gebunden. Es sei denn, und dies ist die zweite Möglichkeit, dass die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht gegeben sind. Hier gelten die gleichen Fristen. Dies ist der Fall, wenn die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Oder eine Versicherung senkt die Prämie, die sie ihren Kunden bislang ausgezahlt hat, wie es etwa die IKK Südwest getan hat. In jedem Fall gilt: Die Kündigung muss schriftlich und kann formlos erfolgen.

Wie finde ich eine neue Kasse?

Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, rät: „Einen Wechsel allein wegen eines Zusatzbeitrags halten wir nicht für angezeigt.“ Wechselwillige Versicherte sollten auch auf die zusätzlichen Leistungen einer neuen Kasse achten. Zwar sind 95 Prozent der Leistungen gesetzlich verankert – alle Kassen müssen sie also bezahlen. Doch kann es insbesondere für chronisch Kranke spezielle Programme geben, die Kassen zusätzlich anbieten.

Darf eine Kasse mich abweisen?

Nein – trotz der schlechten Erfahrungen mit der City BKK. Alle Kassen sind verpflichtet, neue Mitglieder ohne einen Gesundheitscheck aufzunehmen. Sollte es dennoch Schikanen geben, sollten Betroffene dies bei den zuständigen Aufsichtsbehörden – Bundesversicherungsamt oder Landesgesundheitsministerium – melden. Im für Anfang 2012 geplanten Versorgungsgesetz ist vorgesehen, dass die Vorstände von Kassen künftig haften, wenn diese wechselwillige Versicherte nicht aufnehmen.

Was mache ich, wenn meine Kasse pleitegeht?

Dann habe ich als gesetzlich Pflichtversicherter, also meist Arbeitnehmer, zwei Wochen lang das Recht, mir selbst eine neue Kasse zu suchen. Beispiel: Ein Versicherter erhält am 15. Juli die Information, dass seine Kasse zum 31. Juli schließen muss. Er hat dann bis zum 14. August Zeit, eine neue Kasse zu wählen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt rückwirkend am 1. August. Sucht sich der Versicherte in dieser Zeit keine neue Kasse, meldet der Arbeitgeber Pflichtversicherte bei einer neuen Kasse an. Bei Arbeitslosengeld- und Hartz-IV-Empfängern erledigt dies die Bundesagentur für Arbeit, bei Rentnern der Rententräger. Freiwillig Versicherte haben drei Monate nach der Schließung der alten Kasse Zeit, sich eine neue Versicherung zu suchen. Sollten sie diese Frist versäumen, so behalten sie trotzdem ihren Versicherungsschutz wie alle anderen Versicherten auch. Denn seit 2007 gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Daher müssen die Kassen wie jetzt bei den vielen noch nicht neu versicherten City-BKK-Kunden einen Weg finden, um ihnen einen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Von unserem Redakteur Christian Kunst