Anwalt Wolfgang Stahl: „Für eine Tatbeteiligung an Morden reicht es nicht, wenn man eine bürgerliche Fassade pflegt.“ Foto: Frey-Pressebild
München/Koblenz – Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Haftbedingungen für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe (38) gelockert. Sie kann jetzt ohne Trennscheibe mit ihren Verteidigern sprechen. Die Briefkontrolle der Anwälte entfällt auch.
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München/Koblenz - Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Haftbedingungen für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe (38) gelockert. Sie kann jetzt ohne Trennscheibe mit ihren Verteidigern sprechen. Die Briefkontrolle der Anwälte entfällt auch.
Begründung des 6. Strafsenats: Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft legten den Schluss nahe, dass der "Nationalsozialistische Untergrund (NSU) seit dem ...
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