47 Staaten aus dem europäischen Raum, darunter die Bundesrepublik Deutschland, haben sich bisher zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bekannt und diese unterzeichnet.
Beispiele für diese Menschenrechte sind die garantierte Meinungsfreiheit, das Verbot von Folter oder das Recht auf ein faires Verfahren. Dass diese Konventionen von den Mitgliedern eingehalten werden, überwacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, der eine Institution des Europarats darstellt.
Diese Institutionen sind nicht zu verwechseln mit denen der Europäischen Union (EU). Jeder, der seiner Auffassung nach in einem Recht aus der Konvention verletzt worden ist und dessen Fall gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann eine Beschwerde beim EGMR vorbringen. Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht allerdings keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen des EGMR vor.
Wer Richter in diesem hohen Gericht wird, entscheidet die Parlamentarische Versammlung des Europarats, in welcher Vertreter der 47 nationalen Parlamente zusammenarbeiten. Die deutsche Delegation zählt 18 Abgeordnete sowie 18 Stellvertreter. Der Leiter dieser Delegation ist seit März 2018 der Westerwälder Bundestagsabgeordnete Andreas Nick (CDU). drü