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Rheinland-Pfalz

Der Fall Kalbitz: Gibt es einen „Verräter“ aus Rheinland-Pfalz?

Von Carsten Zillmann
Mit dem Koblenzer AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul stimmte auch ein Rheinland-Pfälzer für den faktischen Ausschluss des brandenburgischen Fraktionschefs Andreas Kalbitz (im Bild), den prominenten Vertreter des als rechtsextrem eingestuften und mittlerweile aufgelösten „Flügels“. Jetzt wirft man Paul „Verrat“ vor.
Mit dem Koblenzer AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul stimmte auch ein Rheinland-Pfälzer für den faktischen Ausschluss des brandenburgischen Fraktionschefs Andreas Kalbitz (im Bild), den prominenten Vertreter des als rechtsextrem eingestuften und mittlerweile aufgelösten „Flügels“. Jetzt wirft man Paul „Verrat“ vor. Foto: dpa

Das Aus für Andreas Kalbitz stellt die AfD vor eine Zerreißprobe. Als der Parteivorstand die Mitgliedschaft des brandenburgischen Fraktionschefs für nichtig erklärte, entbrannte der Konflikt zwischen dem vermeintlich aufgelösten, als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ und den weiteren Strömungen innerhalb der jungen Partei so deutlich und öffentlich wie nie zuvor. Mit Kalbitz, der seine Mitgliedschaft bei der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ und bei den Republikanern beim Parteieintritt verschwiegen haben soll, verlor der „Flügel“ seinen wichtigsten Kopf neben Björn Höcke. Im großen medialen Echo ging fast unter, dass mit Joachim Paul auch ein Rheinland-Pfälzer für den faktischen Ausschluss von Kalbitz gestimmt hat. Jener Paul, den viele als Rechtsaußen innerhalb der AfD Rheinland-Pfalz betrachten. Was sie übersehen: Pauls Ja zum Kalbitz-Aus ist Ausdruck eines spannungsgeladenen Verhältnisses zwischen rheinland-pfälzischen Realpolitikern und dem machthungrigen „Flügel“. Eine Geschichte aus Berlin, Mainz, Koblenz, Kandel und Schnellroda.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Facebook-Seite „Distanzeritis“ beschäftigt sich schon länger mit der AfD in Rheinland-Pfalz. Dort wurden interne Dokumente des ehemaligen Landeschefs Uwe Junge publiziert. Immer wieder ließen die anonymen Betreiber ihre Sympathie für den „Flügel“ um Höcke und Kalbitz erkennen. Paul wird auf dieser Seite seit rund einer Woche in zwei verschiedenen ...
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Abwahl von AfD-Ausschussvorsitzendem bleibt bestehen

Die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Vorsitzender des Bundestagsrechtsausschusses hat bis auf Weiteres Bestand. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Abwahl zurück (AZ: 2 BvE 1/20). Die Karlsruher Richter stellten zwar fest, dass die Verfassungsmäßigkeit der Abwahl offen sei.

Eine sofortige Rückkehr Brandners würde jedoch die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses gefährden. Die Ausschussmitglieder von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen hatten Brandner im November 2019 aus dem Amt gewählt. Die Rechtspolitiker hielten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Brandner als Vorsitzendem nicht mehr für möglich. Es war die erste Abwahl eines Ausschussvorsitzenden in der Geschichte des Bundestags. Hintergrund war ein nach dem rechtsextremistischen Anschlag auf eine Synagoge in Halle von Brandner geteilter Tweet, in dem zwischen „deutschen“ Opfern und denen in Moscheen und Synagogen unterschieden wurde.

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