Abwahl von AfD-Ausschussvorsitzendem bleibt bestehen
Die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Vorsitzender des Bundestagsrechtsausschusses hat bis auf Weiteres Bestand. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Abwahl zurück (AZ: 2 BvE 1/20). Die Karlsruher Richter stellten zwar fest, dass die Verfassungsmäßigkeit der Abwahl offen sei.
Eine sofortige Rückkehr Brandners würde jedoch die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses gefährden. Die Ausschussmitglieder von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen hatten Brandner im November 2019 aus dem Amt gewählt. Die Rechtspolitiker hielten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Brandner als Vorsitzendem nicht mehr für möglich. Es war die erste Abwahl eines Ausschussvorsitzenden in der Geschichte des Bundestags. Hintergrund war ein nach dem rechtsextremistischen Anschlag auf eine Synagoge in Halle von Brandner geteilter Tweet, in dem zwischen „deutschen“ Opfern und denen in Moscheen und Synagogen unterschieden wurde.