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56 Tafeln versorgen allein in Rheinland-Pfalz bedürftige Menschen
Das kann eine der meist als Hartz IV bezeichneten Leistungen sein, etwa Sozialhilfe/Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, aber auch Arbeitslosengeld I, ein Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz oder Bafög. Bei einem solchen Nachweis stellen die Tafeln eine Kundenkarte aus, mit der man dann in einen Tafel-Laden gehen kann.
Die ...