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Oberahr
Nachbarschaftsstreit: Hahn darf von Amts wegen nicht mehr krähen
Von unserem Redakteur Thorsten Ferdinand
In Oberahr hat die Kreisverwaltung jetzt einem Paar die Haltung dieser Tiere untersagt. Die Lärmbelästigung der Nachbarn in einem reinen Wohngebiet sei zu hoch, heißt es. Eine gütliche Einigung ist gescheitert. Nun müssen die Tiere sterben oder anderweitig untergebracht werden - ansonsten droht ein Zwangsgeld von ...