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Oberahr

Nachbarschaftsstreit: Hahn darf von Amts wegen nicht mehr krähen

Das Krähen eines Hahns oder das Schnattern von Enten schätzen viele Menschen als ländliche Urlaubsidylle. Im Alltag hingegen ist es manch einem Bürger offensichtlich zu laut.

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Von unserem Redakteur Thorsten Ferdinand In Oberahr hat die Kreisverwaltung jetzt einem Paar die Haltung dieser Tiere untersagt. Die Lärmbelästigung der Nachbarn in einem reinen Wohngebiet sei zu hoch, heißt es. Eine gütliche Einigung ist gescheitert. Nun müssen die Tiere sterben oder anderweitig untergebracht werden - ansonsten droht ein Zwangsgeld von ...