Plus
Westerwaldkreis

Nach einem anonymen Hinweis: Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Stallpflicht

Symbolbild. 
Symbolbild.  Foto: dpa

Die Verwaltung des Westerwaldkreises hat gegen einen Geflügelhalter im nördlichen Kreisteil ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dieser hat gegen die Aufstallungspflicht verstoßen und seine Hühner und Gänse ungeschützt auf seinem Grundstück gehalten.

Lesezeit: 2 Minuten
Laut einer Pressemitteilung hat ein anonymer Hinweis in diesem Fall den Stein ins Rollen gebracht. Zudem sei in fünf Fällen die Haltung unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes bemängelt worden. So waren Hühner auf zu geringer Grundfläche eingesperrt, in einem Gänsestall stand lediglich ein leerer Wasserbottich und ein Stall mit Enten ...