Richtlinie regelt Zusammensetzung
Warum hat sich die Jury hat sich aus drei Künstlern und zwei Zoo-Vertretern zusammengesetzt. Diese Frage stellen wir dem für „Kunst am Bau“ zuständigen Finanzministerium. Dessen Pressesprecherin Annika Herbel antwortet, dass sich Rheinland-Pfalz an die Verfahrensregeln für die Architektenwettbewerbe anlehnt.
In den vom Bundesbauministerium herausgegebenen und in den Ländern per Erlass eingeführten „Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW)“ heiße es im Paragraf 6, dass sich das Preisgericht aus Fach- und Sachpreisrichtern zusammensetzt. „Fachpreisrichter besitzen die fachliche Qualifikation der Teilnehmer. Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein. Bei Wettbewerben der öffentlichen Auslober setzt sich das Preisgericht in der Mehrzahl aus Fachpreisrichtern zusammen; hiervon ist die Mehrheit unabhängig vom Auslober. Die Zahl der Preisrichter ist ungerade“, heißt es darin wörtlich. ulf