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Erpel

Wiederkehrender Beitrag in Erpel: Wer bleibt verschont?

Von Sabine Nitsch
Die Rieslingstraße ist die erste Straße, deren Ausbau nach dem WKB abgerechnet werden soll. Foto: Sabin Nitsch
Die Rieslingstraße ist die erste Straße, deren Ausbau nach dem WKB abgerechnet werden soll. Foto: Sabin Nitsch

Wenn Befangenheit vorliegt, dürfen Ratsmitglieder an Abstimmungen im Rat nicht teilnehmen. Das ist der Fall, wenn sie unmittelbare Vor- oder Nachteil von dem Beschluss haben könnten. In Erpel war das der Fall. Die Kommunalaufsicht hat deshalb, die im März verabschiedete Verschonungssatzung des Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags (WKB) beanstandet. Friedel Witten (CDU) hatte, mitabgestimmt, obwohl bei ihm Ausschließungsgründe vorlagen. Die Bürgerinitiative gegen den Wiederkehrenden Beitrag (BI) hatte die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen.

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In der vergangenen Ratssitzung musste deshalb der Satzungsbeschluss zunächst aufgehoben werden, bevor die neue Fassung verabschiedet werden konnte. Die Beschlussfassung war vor dem Hintergrund möglicher Befangenheiten, gar nicht so einfach. Denn nachgebessert werden musste auch die Verschonungsregelung für einige Erpeler Straßen. Eigentlich sollten die Grundstücke im Neubaugebiet Leitzberg laut der ...