RZ-Kommentar: SPD kann kein Verhör erzwingen
Eine Ratssitzung ist kein Tribunal. Das sollte die SPD einsehen und zur Sacharbeit zurückkehren. Zwar ist der Impuls nachvollziehbar, den Kandidaten der CDU auch öffentlich zu seiner unrühmlichen Vergangenheit in der DVU befragen zu wollen. Gegen seinen Willen in ein Verhör zwingen, kann sie Martin Buchholz aber nicht, genauso wenig wie CDU-Fraktionschef Lothar Köhn, dem sie einen Erpressungsversuch vorwirft, dabei allerdings auf ein internes Gespräch Bezug nimmt.
Sicher ist es für eine Oppositionspartei nicht leicht, sich in Windhagen – Stichwort: „System Rüddel“ – Gehör zu verschaffen, doch mit maximaler Eskalation wie durch den inszenierten Abgang am Donnerstag wird man beim Wähler kaum Pluspunkte sammeln. Hier hat sich Roland Kohler (Grüne) mit seiner scharf formulierten, aber unaufgeregt vorgetragenen Erklärung konstruktiver verhalten. Das unrühmliche Bild, das der Rat am Donnerstag insgesamt abgegeben hat, liegt zu einem Teil aber auch in der Verantwortung von dessen Vorsitzenden. Bei allen Verdiensten, die Josef Rüddel sich um seinen Heimatort erworben hat, muss man feststellen, dass es in der Sitzungsführung an Souveränität vermissen ließ, obwohl er die Handhabe gehabt hätte, manch ausufernde Wortmeldung zu unterbinden.
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