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Idar-Oberstein
Sang- und klangloser Abschied: Noch nicht mal ein Dankeschön für ausscheidende Schöffen
Das Amt des Gerichtsschöffen ist ein unbezahltes Ehrenamt, das allerdings einige Besonderheiten aufweist: Der von einem Gremium aus Vorschlägen kommunaler Körperschaften ausgewählten Schöffen sind verpflichtet, ihr Amt auch auszuüben, und können dies nur unter engen rechtlichen Vorgaben ablehnen, etwa bei einer Tätigkeit als Arzt, in einigen anderen medizinischen Berufen oder ...