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Mayen/Kreis MYK/Koblenz

Freie Fahrt für OB und Landrat? Nicht bei uns

Mal etwas schneller als erlaubt oder auch durch Fußgängerzonen fahren? Das dürfen auch die Verwaltungschefs unserer Region nicht. So genießt beispielsweise der Dienstwagen von Mayens Oberbürgermeister Wolfgang Treis keine Sonderrechte im Straßenverkehr.
Mal etwas schneller als erlaubt oder auch durch Fußgängerzonen fahren? Das dürfen auch die Verwaltungschefs unserer Region nicht. So genießt beispielsweise der Dienstwagen von Mayens Oberbürgermeister Wolfgang Treis keine Sonderrechte im Straßenverkehr. Foto: Andreas Walz

Es gibt Oberbürgermeister in Deutschland, die mit ihrem Dienstwagen die Busspur nutzen und in Anwohnerzonen parken dürfen. Wie sieht es im Kreis MYK aus? Wir haben nachgefragt.

Lesezeit: 2 Minuten
Der Alltag des Chefs einer Kommune ist meist geprägt von vielen Terminen, die sich aneinanderreihen. Innerhalb von kurzer Zeit müssen oft zahlreiche verschiedene Orte im Dienstwagen angefahren werden – und das möglichst pünktlich, egal, wie die Verkehrslage gerade aussieht. Ein Problem, das sich natürlich (Ober-)Bürgermeister mit anderen Verkehrsteilnehmern im Terminstress ...