Plus
Koblenz

Zentralplatz-Plan: Richter haben keine rechtliche Kritik

Der Bebauungsplan für den Zentralplatz ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz rechtlich nicht zu beanstanden. Jedenfalls nach den Änderungen, die die Stadt daran noch vorgenommen hat.

Lesezeit: 1 Minute
Koblenz. Der Bebauungsplan für den Zentralplatz ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz rechtlich nicht zu beanstanden. Jedenfalls nach den Änderungen, die die Stadt daran noch vorgenommen hat.Im März 2010 hatten die Richter per Beschluss den Plan für das Gebiet des künftigen Forums Mittelrhein zunächst gestoppt. Hintergrund: Das Einkaufszentrum, geplant ...