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Simmern

Fall Abuev: Behörde besteht weiter auf Passpflicht

Von Volker Boch
Seit Februar befindet sich der aus Tschetschenien stammende Vater mit seinen vier Kindern im Kirchenasyl der evangelischen Kirchengemeinde Simmern, hier symbolisch dargestellt durch die Stephanskirche. Die Positionen im Streit um das Aufenthaltsrecht sind unterdessen unverändert. Foto: Werner Dupuis
Seit Februar befindet sich der aus Tschetschenien stammende Vater mit seinen vier Kindern im Kirchenasyl der evangelischen Kirchengemeinde Simmern, hier symbolisch dargestellt durch die Stephanskirche. Die Positionen im Streit um das Aufenthaltsrecht sind unterdessen unverändert. Foto: Werner Dupuis

Keine Änderung der gegensätzlichen Positionen gibt es im Fall Abuev. Verschiedene Kreispolitiker hatten in der vergangenen Woche einen Appell an Landrat Marlon Bröhr gerichtet, dass dieser den Gestaltungsspielraum der Kreisverwaltung im Sinne der Antragsteller berücksichtigen solle und in dem Aufenthaltsrechtsverfahren fehlende Pässe ersetzen solle. Dazu wird es nicht kommen, wie der Landrat im Kreisausschuss bekräftigte. „Die Passpflicht ist entscheidend“, festigte Bröhr im Kreisausschuss die Position der Ausländerbehörde.

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Appell forderte Einlenken Hintergrund ist der Streit um einen Aufenthaltstitel für die seit Anfang Februar im Kirchenasyl lebende Familie Abuev in Simmern. Der Appell verschiedener Kreispolitiker zielte vor der Kreisausschusssitzung explizit darauf ab, dass Landrat Bröhr im Sinne der Familie einlenken könne und den Gestaltungsspielraum der Behörde zugunsten der gut integrierten ...