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Limburg
Tat im Rausch: Frau muss wegen Totschlags in Haft
War es Totschlag, wie Staatsanwältin Sabine Hönnscheidt einschätzte und dafür eine achtjährige Gefängnisstrafe forderte? Oder gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, wie Verteidiger Stefan Reusch in seinem Plädoyer darlegte und lediglich sechs Jahre Haft für angemessen hielt? Der Vorsitzende Richter Andreas Janisch bewertete die Tat unter einem bedingten Tötungsvorsatz. „Wer seinem Gegenüber ...