Die Begründung der Antragsteller des Bürgerbegehrens (Voraussetzung für den Bürgerentscheid) lautet:
„Die große Anzahl der anliegenden Praxen (...) macht die Parkplätze auf dem Neumarkt gerade für körperlich eingeschränkte Personen/Patienten unverzichtbar. Einzelhandel, Marktbeschicker, Arztpraxen und Gastronomie machen sich große Sorgen um den Erhalt einer vitalen Innenstadt und um die Versorgung einer breiten Bevölkerung auch aus dem Umland. Weitere Argumente für den Erhalt der Parkplätze sind: Über 70 Betriebe werden über den Neumarkt ver- beziehungsweise entsorgt, sodass der Neumarkt auch nach einem Wegfall der Parkplätze nie autofrei sein wird; so werden über den Neumarkt zwei größere Parkflächen auf Innenhöfen angefahren. Schließlich würde der Kreisstadt Limburg durch den Wegfall der Parkplätze ein jährlicher Einnahmeverlust in einer Größenordnung von über 100.000 Euro drohen. Die Erhaltung der Parkplätze ist eine rentierliche Maßnahme: Aus dem Erhalt der Parkplätze entstehen der Stadt Limburg nicht nur keine Kosten, sondern zusätzliche Einnahmen, die die Bewirtschaftungskosten der Parkplätze um ein Mehrfaches übersteigen (Überschüsse in 2015 rund 118.000 Euro, in 2016 rund 75.000 Euro (Minderung wegen dreimonatiger Testsperrung).“
Auffassung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg:
„Ziel der beschlossenen Parkfreiheit des Neumarktes ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und die Belebung des Platzes durch Wochenmarkt, Gastronomie und weitere Veranstaltungen, um die Innenstadt insgesamt zu stärken.
Die Andienung der Arztpraxen für liegende Patienten ist weiterhin gewährleistet. Die Anzahl der Sonderparkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte in der Graupfortstraße wird im Zuge der Umgestaltung ausgeweitet, damit die Arztpraxen weiterhin für mobilitätseingeschränkte Personen erreichbar bleiben. Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen bleibt unverändert. Bei dem Be- und Entladeverkehr ändert sich nichts.
Die durchgeführte dreimonatige Testphase ,Parkfreier Neumarkt' hat gezeigt, dass die umliegenden Parkeinrichtungen entsprechend stärker frequentiert werden. Hierdurch werden Einnahmeverluste auf dem Neumarkt teilweise ausgeglichen. Die gesteigerte Aufenthaltsqualität auf dem Neumarkt wird höher bewertet als geringere Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung.“