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Limburg/Diez

Mord auf B 49: Urteil gegen Westerwälder Geisterfahrer Heiko K. (46) rechtskräftig

Raste 2015 eine Frau (21) tot: Der Geisterfahrer Heiko K. (46) - hier im Gericht in Limburg - ist mit seiner Revision gegen das Mordurteil gescheitert. Foto: dpa
Raste 2015 eine Frau (21) tot: Der Geisterfahrer Heiko K. (46) - hier im Gericht in Limburg - ist mit seiner Revision gegen das Mordurteil gescheitert. Foto: dpa

Das Mordurteil gegen den Westerwälder Geisterfahrer ist rechtskräftig: Heiko K. (46) flüchtete 2015 vor der Polizei, raste nahe Limburg auf der Bundesstraße 49 absichtlich in den Gegenverkehr – und tötete bei einer Frontalkollision eine Frau (21).

Lesezeit: 1 Minute
Von unserem Redakteur Hartmut Wagner Er war Freigänger des Diezer Gefängnisses und unbelehrbarer Verkehrssünder. Das Landgericht Limburg verurteilte ihn wegen Mord zu lebenslanger Haft. Jetzt hat der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag seiner Verteidiger gegen das Urteil abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag zurückgezogen. Im Prozess forderte der Chef der Limburger Staatsanwaltschaft, Michael Sagebiel, ...