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Westerwaldkreis
Seit 2008: Viele haben sich mit Qualmverbot arrangiert
Denn das Nichtraucherschutzgesetz umfasst in Rheinland-Pfalz auch ein Rauchverbot in Gaststätten. Nur in kleinen Betrieben mit einem Gastraum kleiner als 75 Quadratmeter darf noch geraucht werden. Und das auch nur, wenn kein Essen serviert wird oder wenn es sich lediglich um "einfach zubereitete Speisen" handelt.
Der Aufschrei der Gastwirte war seinerzeit ...