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Montabaur/Heiligenroth
Demo gegen Rodung für Autohof: Naturschützer kämpfen bei Protest in Montabaur um fünf Hektar Wald
Hierbei verkündeten sie: Solange es keine rechtsgültige Baugenehmigung gäbe, dürfe auch nicht gerodet werden. So habe das Oberverwaltungsgericht vor einigen Monaten entschieden. Nach jetzigem Kenntnisstand sei auch noch kein Bauantrag gestellt worden. Dieses Verbot gelte unabhängig vom Bundesnaturschutzgesetz, das Rodungsmaßnahmen zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zuließe.
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