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Limburg/Rhein-Lahn

Nach Vatikan-Verbot der Segnung: Diözesanversammlung stellt sich an Seite homosexueller Paare – Bistum mit Regenbogen

Von Mika Beuster, Hans Georg Egenolf
Regenbogenfarben um den Dom: Das Bistum Limburg hat sein Profilbild auf Facebook geändert.
Regenbogenfarben um den Dom: Das Bistum Limburg hat sein Profilbild auf Facebook geändert. Foto: Mika Beuster

Wer auf der Facebook-Seite des Bistum Limburg vorbeischaut, wird von einem farbenfrohen Profilbild überrascht: der Limburger Dom, eingerahmt von einem Ring in Regenbogenfarben und dem Hashtag „#LoveIsNoSin“ („Liebe ist keine Sünde“). Verbunden ist damit eine kirchenpolitische Aussage – denn das Bistum bezieht so Stellung zu einem Vatikanschreiben, in dem die Segnung von Homosexuellen verboten wurde.

Lesezeit: 3 Minuten
Doch die bunte Einrahmung des Doms sollte nicht das einzige Signal bleiben. Die Diözesanversammlung des Bistums versandte eine Mitteilung, in der sie sich an die Seite jener stellte, die sich durch die Haltung des Vatikans verletzt fühlen. „Es kann nicht alles so bleiben, wie es ist! Wir brauchen den Mut zu ...
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So halten es das evangelische Dekanat und die EKHN

In den evangelischen Kirchengemeinden des Rhein-Lahn-Kreises besteht bereits seit dem Jahr 2002 auch offiziell die Möglichkeit, dass sich gleichgeschlechtliche Paare segnen lassen. Am 1. Januar 2019 folgte die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) außerdem der Gesetzesänderung des Bundes und macht auch formal keinen Unterschied mehr zwischen dem staatlichen und kirchlichen Jawort gleichgeschlechtlicher Paare.

Die Vermählungen heißen seitdem auch offiziell „Trauungen” und können entsprechend beurkundet werden. Die Landessynode hatte dies im November 2018 mit großer Mehrheit beschlossen.

Nach der Evangelischen Kirche im Rheinland war die EKHN die zweite evangelische Landeskirche in Deutschland, die 2002 eine Segnung homosexueller Paare ermöglichte. Dies hatte die EKHN-Synode nach einer theologischen Diskussion auf breiter Ebene schon in den 1990er-Jahren beschlossen.

2013 erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt: Als erste Landeskirche in Deutschland überarbeitete sie ihre „Lebensordnung“, in der die Kasualien wie eben Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen und andere Gottesdienste so geregelt sind, dass die Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit den traditionellen Trauungen weitgehend gleichgestellt wurden und auch in den Kirchenbüchern eingetragen werden können.

EKHN-Kirchenpräsident Volker Jung erklärt zur aktuellen Diskussion, dass es auch in der evangelischen Kirche bei der Frage der Trauung von homosexuellen Paaren weiter unterschiedliche theologische Positionen gebe. Mit der Entscheidung für die Trauung habe die hessen-nassauische Kirche aber ein klares Signal dafür gegeben, „welche Auslegung und Position in unserer Kirche für angemessen gehalten wird“, sagte Jung.

Gleichzeitig wies er darauf hin, dass „die bestehende Spannung bei dem Thema zurzeit nicht auflösbar ist, die in einem unterschiedlichen Verständnis des biblischen Zeugnisses begründet ist und die zugleich die weltweite Christenheit durchzieht.“

Wie viele Paare seit 2002 im Rhein-Lahn-Kreis Gebrauch von der Möglichkeit der Segnung und Trauung gemacht haben, lässt sich kaum verlässlich beziffern, denn auch die Statistik macht da seit 2019 keinen Unterschied mehr. Allerdings dürften sich die Zahlen im Promillebereich bewegen.

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