Plus
Löhnberg

Ausbau der B 49 geht voran: Vier Brücken sind in der Planung

Von Natascha Gross
Die B 49 soll komplett vierspurig werden. Vom siebten Bauabschnitt ist die Gemeinde Löhnberg betroffen.
Die B 49 soll komplett vierspurig werden. Vom siebten Bauabschnitt ist die Gemeinde Löhnberg betroffen. Foto: Archiv/Pascal Reeber

Die B 49 zwischen Limburg und Wetzlar soll nun im siebten Bauabschnitt von der Anschlussstelle Löhnberg-West bis zur Anschlussstelle Biskirchen vierspurig ausgebaut werden. Hessen Mobil hat inzwischen das dazu notwendige Planfeststellungsverfahren beantragt. Die Gemeinde Löhnberg hat indes bereits bekannt gegeben, welche Flurstücke in den Gemarkungen Löhnberg und Löhnberg-Selters betroffen sind. Hessen Mobil erklärt, was im Detail geplant ist.

Lesezeit: 2 Minuten
„Neben dem vierstreifigen Ausbau dieses Streckenabschnittes der B 49 sind unter anderem ein Umbau der vorhandenen Anschlussstelle Löhnberg sowie der Neubau der halben Anschlussstelle Löhnberg-West mit Verbindungsrampen von und zur L 3281 im Westen von Löhnberg Bestandteil der Planungen“, wie Hessen-Mobil-Sachgebietsleiterin Sonja Lecher auf Nachfrage mitteilt. Da die Bundesstraße auf vier Fahrstreifen verbreitert ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Welche Grundstücke sind betroffen?

Für das Bauvorhaben sowie für die landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Löhnberg, Flur 1, 6, 11, 12 und 13 sowie im Bereich der Gemarkung Selters, Flur 26 und 30 beansprucht.

In der Zeit vom 1. bis 30. November sind die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de in der Rubrik „Presse“ und weiter unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ sowie im Rathaus der Gemeinde Löhnberg veröffentlicht und einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens 14. Dezember beim Regierungspräsidium Gießen (Anhörungsbehörde), Dezernat 33, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen, oder bei der Gemeinde Löhnberg, Obertorstr. 5, 35792 Löhnberg, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Meistgelesene Artikel