Welche Grundstücke sind betroffen?
Für das Bauvorhaben sowie für die landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Löhnberg, Flur 1, 6, 11, 12 und 13 sowie im Bereich der Gemarkung Selters, Flur 26 und 30 beansprucht.
In der Zeit vom 1. bis 30. November sind die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de in der Rubrik „Presse“ und weiter unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ sowie im Rathaus der Gemeinde Löhnberg veröffentlicht und einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens 14. Dezember beim Regierungspräsidium Gießen (Anhörungsbehörde), Dezernat 33, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen, oder bei der Gemeinde Löhnberg, Obertorstr. 5, 35792 Löhnberg, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.