Geld nach Amtszeit

Rheinland-Pfalz. Der Landtag hat ein Gesetz zur finanziellen Ausstattung von ehemaligen Ministerpräsidenten wie Kurt Beck (SPD) beschlossen. SPD, CDU und Grüne verabschiedeten es gemeinsam ohne Aussprache.

Anzeige

Die CDU-Opposition hatte auf ein Gesetz gedrängt. Nur in Bayern gab es bisher eine solche Regelung. Laut dem neuen Gesetz können die Leistungen für Aufwendungen und Personal bei mehr als 15 Jahren als Regierungschef wie im Fall von Beck bis zu drei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt gewährt werden.

Die Zahlung der Mittel richtet sich nach der Dauer der Amtszeit. Die CDU-Fraktion setzte noch durch, dass die Landesregierung die Entscheidung in Absprache mit dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags trifft. Beck hat weiterhin Termine.

Dafür bekommt er nach Schätzungen der Staatskanzlei ein Budget zwischen 81 000 und 148 000 Euro im Jahr – unter anderem eine halbe Referentenstelle bis Ende 2014, eine Sekretärin, eine Sachkostenpauschale sowie Kosten für die Nutzung eines Dienstwagens.