Bad Kreuznach

Waffenkontrolle nach dem Zufallsprinzip

„In Stadt und Kreis sind derzeit 15 200 Kurz- und Langwaffen registriert,“ sagt Brigitte Dörschug vom Amt für Sicherheit und Ordnung beim Kreis. Sie hat 2010 begonnen, die geforderten Waffenschränke zu kontrollieren.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Bad Kreuznach. „In Stadt und Kreis sind derzeit 15 200 Kurz- und Langwaffen registriert,“ sagt Brigitte Dörschug vom Amt für Sicherheit und Ordnung beim Kreis. Sie hat 2010 begonnen, die geforderten Waffenschränke zu kontrollieren.

Dörschug: „Das geht nach dem Zufallsprinzip. Wir besuchen meist Waffenbesitzer, die sich auf Anschreiben nicht gemeldet haben, und kontrollieren dann die Waffenbesitzer des ganzen Dorfs.“

Dabei wird geprüft, ob es Waffenschränke gibt, was drin ist, ob Kaliber und Waffennummer mit den Meldedaten übereinstimmen. Etliche hatten sich nach öffentlichen Aufrufen nicht gemeldet. Viele Waffen werden aber zurückgegeben, weil sich die Besitzer wegen Opas Kleinkalibergewehr keinen Safe kaufen wollen. 2010 wurden 150 Lang- und 50 Kurzwaffen bei einer Firma in Trier unter Aufsicht der Behörde geschreddert.

Allein geht Brigitte Dörschug nicht zu solchen Kontrollen, obwohl bislang alle „sehr freundlich“ waren. Sie weiß auch: Wer was verstecken will, kann das tun. Sie könne nur nach registrierten Waffen fragen. Landrat Diel kündigt aber an, die intensiven unangemeldeten Kontrollen künftig zu verstärken.

Die Frage der Kreistagsfraktion „Die Linken“, ob nach Ausstellung von Waffenbesitzkarten eine Bestandskontrolle stattfinde, verneint Dörschug: „Das ist im Gesetz nicht vorgesehen.“ Keine Handhabe hat die Waffenbehörde bei der Munition, deren unbeschränkter Erwerb mit der Waffenbesitzkarte gekoppelt sei. Seit der Waffengesetznovelle 2002 erfahre man immerhin zeitnah, wenn ein Waffenbesitzer verstorben ist. Dann werde der Waffenverbleib bei den Erben hinterfragt, die sie bei fehlender Berechtigung „blockieren“ oder verkaufen müssen.

„Uns werden täglich Waffen angeboten“, sagt Büchsenmachermeister Rainer Jung (Waffen Jung), aber es gebe dafür kaum Nachfrage: „Der Markt ist tot.“ Mit Schwarzpulver beschäftigt sich Jung nicht: „Wir haben nicht das erforderliche Lager“.

Für den „Schwarzpulverschein“, über den „Pulver-Kurt“ nach Polizeiangaben verfügt, ist nicht der Kreis, sondern die Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein zuständig. Im Bezirk von Mosel bis Donnersberg gebe es 700 Berechtigte, sagt Amtsleiter Reinhard Wiedemann. Persönliche Zuverlässigkeit und polizeiliches Führungszeugnis sind unter anderem nötig für Sachkundelehrgänge als Voraussetzung für den Erwerb von „Treibladungssätzen“. Sportschützen brauchen den Schein, um Patronenhülsen mit Schwarzpulver oder Nitroverbindungen füllen zu dürfen. Kontrollen gebe es nur ausnahmsweise in den Wohnungen der Antragsteller, sagt Wiedemann. Diese seien bei gewerblichen Sprengstoffberechtigten fällig, die die sichere und getrennte Lagerung von Sprengstoff und Zündern und eine Buchführung nachweisen müssten.

Zur Frage, ob der Besitz von Waffen und Sprengstoff bei „Pulver-Kurt“ bekannt war, geben Gewerbeaufsicht und Kreisverwaltung mit Hinweis auf das „schwebende Verfahren“ keine Auskunft.

Von unserem Redakteur Armin Seibert