Sportwagenfahrer zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt
Bei dem Zusammenstoß einer teuren Corvette mit einem kleinen Motorroller war am 11. November 2009 eine 16-Jährige getötet worden. Sie saß hinten auf dem Mofa. Die Fahrerin (damals 17) erlitt schwere Rückenverletzungen und sitzt seitdem im Rollstuhl. Vor Gericht ging es vor allem um die Frage, wie schnell der Sportwagen an einer Stelle unterwegs war, an der eigentlich Tempo 70 gilt. Nach Befragung mehrerer Experten kam man zu dem Ergebnis, dass das Auto bei der Kollision mindestens 136 km/h schnell gewesen sein muss.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung für den Angeklagten. Doch das ist in solchen Fällen nicht üblich, erklärte der Richter. Der 46-jährige Angeklagte habe niemanden umbringen wollen, sei nicht betrunken gewesen und auch nach dem Unfall nicht geflüchtet. Gleichwohl waren sich Richter und Schöffen einig, dass der Mann verantwortungslos durch den Westerwald gerast sei. tf