Niemand kann gegen seinen Willen verpflichtet werden

Der Freiwillige Wehrdienst (FWD) ersetzt seit dem 1. Juli die Wehrpflicht. Neu ist, dass die Bundeswehr niemanden mehr gegen seinen Willen zum Dienst verpflichten kann. Der FWD dauert maximal 23 Monate und schließt eine sechsmonatige Probezeit ein, in der beide Seite den Vertrag jederzeit kündigen können.

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Der Freiwillige Wehrdienst (FWD) ersetzt seit dem 1. Juli die Wehrpflicht. Neu ist, dass die Bundeswehr niemanden mehr gegen seinen Willen zum Dienst verpflichten kann. Der FWD dauert maximal 23 Monate und schließt eine sechsmonatige Probezeit ein, in der beide Seite den Vertrag jederzeit kündigen können.

Ein freiwilliger Wehrdienstleistender erhält zu Beginn seines Dienstes rund 777 Euro. Der Sold wird schrittweise bis auf rund 1500 Euro erhöht. Anders als bei der Wehrpflicht müssen die Freiwilligen damit rechnen, dass sie nach zwölf Monaten zu Auslandseinsätzen einberufen werden. Voraussetzung für den FWD ist, dass man das 18. Lebensjahr vollendet hat und deutscher Staatsbürger ist. chw