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Kommentar: Die Reform der Erbschaftsteuer – Kein Glanzstück guter Gesetzgebung

Es war klar, dass das Gesetz zur Erbschaftsteuer kein Glanzstück guter Gesetzgebung mehr werden kann. Bereits viermal holten die Karlsruher Richter die Regelungen des Gesetzgebers zu dieser Steuer zurück.

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Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer entsprechen denen aus einem halben Punkt bei der Mehrwertsteuer. Für den Fiskus ist diese Steuer damit nur knapp über Bagatellwert. Die politische Emotionalität, mit der diese Steuer diskutiert wird, steht in keinem Verhältnis zu ihrer Bedeutung. Der Symbolwert der Erbschaftsteuer ist dennoch zu verstehen: Der Umgang ...