Berlin

Große Koalition einigt sich auf Änderung bei der Erbschaftsteuer: Kompromiss ohne Jubel

Nach langem Ringen und heftigen Diskussionen steht ein neuer Kompromiss für die Reform der Erbschaftsteuer. Wird der Entwurf vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen?
Nach langem Ringen und heftigen Diskussionen steht ein neuer Kompromiss für die Reform der Erbschaftsteuer. Wird der Entwurf vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen? Foto: dpa

Jubel bricht nicht aus, als die Vermittler von Union, SPD, Grünen und Linken nach langem Gefeilsche um Details eine Einigung zur Erbschaftsteuerreform verkünden. Die Erleichterung ist aber groß, dass man sich in letzter Minute noch zusammenraufen konnte, um einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag hinzubekommen.

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Sagen auch Bundestag und Bundesrat in Kürze Ja zur Vorlage aus dem Vermittlungsausschuss für die Steuerprivilegien für Firmenerben, muss das Bundesverfassungsgericht nicht den Gesetzgeber spielen – und die Politik nicht schon wieder vorführen.

Hoffnungen, dass die Reform endlich verfassungskonform ist

„Die kriegen das hin“ – das ist nicht nur für den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), die Kernbotschaft. Die Lösung wird nicht Richtern überlassen. Es wäre die „größte Blamage“ und die „größte Respektlosigkeit“ gegenüber Karlsruhe, wenn es kein Gesetz geben würde, sagt Scholz, der selbst lange skeptisch war. Für den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) wurden nicht alle Erwartungen erfüllt. Er hält den Kompromiss aber für tragfähig. Aus Sicht des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) wurde ein Kompromiss gefunden, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, die Familienbetriebe aber nicht überfordert. Auch Scholz geht davon aus, dass die jetzt gefundene Regelung verfassungskonform ist. Schließlich will man vermeiden, dass die Erbschaftsteuer ein fünftes Mal vor dem Bundesverfassungsgericht landet und nachgebessert werden muss.

Karlsruhe hatte Ende 2014 die Verschonungsregeln für Firmenerben als zu großzügig gekippt und bis Ende Juni 2016 schärfere Vorgaben gefordert. Umstritten sind vor allem die Begünstigungen für große Firmenvermögen. Mit der angestrebten „minimalinvasiven Reform“ hatte sich die Politik in den vergangenen Monaten im Geflecht der vielen gegensätzlichen Ziele reichlich verheddert.

Grundlegend ändern wird sich auch jetzt nichts. Die zu großzügigen Verschonungsregeln werden zwar strenger gefasst. Die meisten Erben – auch die großer Familienbetriebe – werden aber auch künftig vom Fiskus weitgehend verschont. Die Zahl der Betroffenen bleibt überschaubar. Das Aufkommen für die Staatskassen ebenso. Es könnte allenfalls leicht steigen. Beides – Betroffene als auch Einnahmen – bewegen sich im Hundertstelbereich. Mit jährlich bis zu 6 Milliarden Euro steuert die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht einmal 1 Prozent zum Gesamtaufkommen bei. Das wird sich auch künftig nicht ändern.

Natürlich sehen sich alle als Gewinner, auch wenn jede Seite betont, sie hätte das Gesetz so nicht geschrieben. Aber weder die CSU mit ihrer Kampfansage „Kein Komma wird geändert“ noch SPD, Grüne und Linke mit der Forderung nach „grundlegender Änderung“ haben sich am Ende durchgesetzt. Herausgekommen ist ein „vertretbares“ Gesetz, ein „tragfähiger Kompromiss“ im „Korridor der Verfassungsvorgaben“, wie es aus der Koalition heißt. Die Sozialdemokraten reklamieren für sich, „eine Menge“ herausgeholt und für eine „angemessene Besteuerung“ gesorgt zu haben. Etwa mit Korrekturen bei der Firmenbewertung oder der Verhinderung neuer Steuertricks und einer Luxusgüterbegünstigung. Die Erwartungen waren zuvor freilich größer gewesen.

CSU-Chef Horst Seehofer, der durch die Aufkündigung eines ersten Kompromisses vom Februar maßgeblich für die lange Hängepartie verantwortlich war und für die Wirtschaft mehr herausholen wollte, gibt sich nun „sehr zufrieden“. Die Grünen auf Länderebene wollen das Ergebnis prüfen und werden wohl mitziehen – im Vermittlungsausschuss votierten die Bundestag-Grünen dagegen. Was eine häufige Arbeitsteilung ist.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf rasch zustimmen

Wie schnell jetzt Bundestag und Bundesrat zustimmen, wird sich zeigen. Eine abschließende Entscheidung des Bundestags noch am heutigen Freitag wäre nur per Sonderbeschluss möglich.

Wahrscheinlich wird das Parlament nächste Woche abstimmen, die Länderkammer müsste rasch folgen. Das Bundesverfassungsgericht hatte angekündigt, die Erbschaftsteuer am 27. und 28. September zumindest auf die Tagesordnung zu setzen, wenn es bis dahin keinen Gesetzesbeschluss geben sollte. Karlsruhe hätte wohl auch nicht sofort etwas beschlossen. Die Vermittler von Bundestag und Bundesrat setzten nach der Einigung jedenfalls rasch einen Brief an die Richter auf, um sie über den gefundenen Kompromiss zu informieren.

Von André Stahl