Grundstück am Rhein: Stadt Linz macht vor Gericht eine Bauchlandung
Das jahrelange Gezerre um ein Grundstück an der Linzer Rheinpromenade ist jetzt juristisch entschieden. Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den aktuellen Bebauungsplan für die Adresse Linzhausenstraße 1 für ungültig erklärt. Genauer gesagt die zweite Änderung des Plans von 1983, mit der die Stadt dem Eigentümer vorschreiben wollte, dort ein Hotel und nichts anderes errichten zu müssen. Gegen diese Einschränkung hatte Grundbesitzer Wilhelm Bock Normenkontrollklage eingelegt (die RZ berichtete).
Mit dem Urteil dürfte die vorherige Version des Bebauungsplans von 2001 wieder gültig werden, die das Areal als Mischgebiet ausweist, in dem Büros, Einzelhandel und Gastronomie möglich sind. Für die Hotelidee fand sich jahrzehntelang kein Investor; Wilhelm Bock will auf dem Gelände ein Wohn- und Geschäftshaus errichten. Das OVG lässt keine Revision zu, dagegen kann aber Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. (müt)