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Gericht streichelt die Ohren der Lärmgegner

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Leipzig/Mainz - Anfangs eine eher zähe Angelegenheit, hielt der Fluglärmprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig doch noch eine Überraschung bereit: Die Einschätzung, dass bei der Genehmigung der 17 Nachtflüge durch die hessische Landesregierung ein schwerer Formfehler passiert sein kann, ist für die Fluglärmgegner aus Mainz und Umgebung ein echter Lichtblick. "Der ...