Hannover

Ermittlungen: Staatsanwaltschaft vermutet einen irreguläre Verbindung

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Monate nach dem Bekanntwerden der Affäre um Christian Wulff Anklage gegen den früheren Bundespräsidenten wegen Bestechlichkeit erhoben. Ob das historische Verfahren gegen den 53-Jährigen wirklich eröffnet wird, ist offen. Die Mitteilung der Justiz in Auszügen: „Die Staatsanwaltschaft Hannover hat heute gegen Christian Wulff und David Groenewold Anklage vor dem Landgericht Hannover wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung erhoben.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

David Groenewold wird darüber hinaus die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt zur Last gelegt. Mit der Anklage wird dem Angeschuldigten Groenewold vorgeworfen, im Rahmen des Oktoberfestbesuchs in München vom 26. bis 28. September 2008 für Christian Wulff und seine Familie Hotelund Kinderbetreuungskosten in Höhe von insgesamt 510 Euro sowie die Kosten für ein gemeinsames Abendessen mit den Eheleuten Wulff für 209,40 Euro und einen Festzeltbesuch mit diesen und 6 bis 7 weiteren Gästen für 3209 Euro übernommen zu haben.

Es erscheint als hinreichend wahrscheinlich, dass dies in der Absicht geschah, den Angeschuldigten Wulff zu motivieren, sich in seiner dienstlichen Eigenschaft als niedersächsischer Ministerpräsident gegenüber der Siemens AG für eine Unterstützung bei der Vermarktung des Films John Rabe einzusetzen. Konkrete Erkenntnisse liegen darüber vor, dass der Angeschuldigte Groenewold einen Tag nach dem Oktoberfestbesuch den Angeschuldigten Wulff schriftlich gebeten hat, sich bei dem Vorstandsvorsitzenden der Siemens AG, Herrn Peter Löscher, für eine Unterstützung einzusetzen.

Dem Angeschuldigten Wulff wird vorgeworfen, in Kenntnis und mit Billigung der Kostenübernahme durch den Angeschuldigten Groenewold schließlich dieser Bitte nachgekommen zu sein und in einem Schreiben vom 15. Dezember 2008 an Peter Löscher um Unterstützung für das Filmprojekt geworben zu haben.

Der Angeschuldigte Groenewold ist zudem verdächtig, in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gegenüber dem Landgericht Köln eine falsche Versicherung an Eides statt zu der Kostenübernahme bei dem Oktoberfestbesuch abgegeben zu haben. Wegen der Vorkommnisse um die Finanzierung der Sylt-Urlaube hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Die von Christian Wulff und David Groenewold behaupteten Barzahlungen konnten nicht mit ausreichender Gewissheit widerlegt werden.