Damit der letzte Wille auch Beachtung findet: Testamente werden nun zentral registriert.Foto: Fotolia
Mit einem zentralen Testamentsregister soll künftig sichergestellt sein, dass das Testament im Erbfall auch gefunden wird. Jeder soll so die Gewissheit haben, dass sein letzter Wille auch Beachtung findet.
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Berlin - Mit einem zentralen Testamentsregister soll künftig sichergestellt sein, dass das Testament im Erbfall auch gefunden wird. Jeder soll so die Gewissheit haben, dass sein letzter Wille auch Beachtung findet.
Das Register wird seit 1. Januar 2012 von der Bundesnotarkammer betrieben. Erfasst werden alle amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden, insbesondere Testamente ...
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