Berlin

Diese Regeln gelten im neuen Jahr

Schneller Wechsel: Wer sich für einen guten Gasanbieter entscheidet, muss künftig höchstens bis drei Wochen bis zum Wechsel warten - eines der neuen Gesetze.
Schneller Wechsel: Wer sich für einen guten Gasanbieter entscheidet, muss künftig höchstens bis drei Wochen bis zum Wechsel warten - eines der neuen Gesetze. Foto: Fotolia

Verbraucher, die den Storm- und Gasanbieter wechseln wollen, haben es bald leichter. Legebatterien werden EU-weit verboten, glutenfreie Lebensmittel einheitlich gekennzeichnet, und auch auf dem Arbeitsmarkt gibt es viele neue Regelungen im Jahr 2012. Anbei die wichtigsten Änderungen.

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Berlin – Verbraucher, die den Storm- und Gasanbieter wechseln wollen, haben es bald leichter. Legebatterien werden EU-weit verboten, glutenfreie Lebensmittel einheitlich gekennzeichnet, und auch auf dem Arbeitsmarkt gibt es viele neue Regelungen im Jahr 2012. Die wichtigsten Änderungen:

Energie: Der Wechsel eines Strom- und Gasanbieters darf künftig höchstens noch drei Wochen dauern. Damit die Unternehmen diese Anforderung erfüllen können, räumte die Bundesnetzagentur eine Frist bis zum 1. April ein. Ab dann kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen – und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent steigen. Das sieht die ab Januar geltende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Um die Kosten des Ausbaus im Griff zu halten, wird die Solarförderung um weitere 15 Prozent gesenkt: Bei Sonnenstrom vom Hausdach fällt sie von 28,74 auf 24,43 Cent pro Kilowattstunde.

Ab Februar müssen Stromanbieter ihre Kunden in Rechnungen umfassender informieren und über ihren Verbrauch aufklären. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Rechnung dann Grafiken enthalten soll, aus denen hervorgeht, wie sich der eigene Verbrauch zu dem vergleichbarer Haushalte verhält. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Verbraucher zudem an eine neue bundesweite Schlichtungsstelle wenden.

Die Betreiber müssen zum 1. April erstmals einen nationalen Netzentwicklungsplan vorlegen. Damit soll klar werden, wo welche neuen Stromtrassen für die Energiewende notwendig sind. Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird im Laufe des neuen Jahres auch die 40 Watt-Birne aus den Geschäften verbannt. Ab 1. September dürfen sie nicht mehr produziert werden, vorher ausgelieferte Birnen dürfen aber noch verkauft werden.

Verkehr: Die Luftverkehrsteuer für Starts von deutschen Flughäfen wurde zum 1. Januar gesenkt. Weil die Fluggesellschaften jetzt in den EU-weiten Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten einbezogen werden, sollen die nach Entfernung gestaffelten Steuersätze prozentual reduziert werden. Für kurze Strecken werden statt 8 Euro in Zukunft nur mehr 7,50 Euro fällig.

Pflege: Die Pflege von Familienangehörigen wird ab diesem Jahr erleichtert. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren – sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen währenddessen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden. Für Pflegebedürftige gibt es mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Sätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1100/1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023/1550/1918 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei 1918 Euro im Monat.

Ernährung: Glutenfreie Lebensmittel müssen seit dem 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. „Glutenfrei“ dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift „mit sehr niedrigem Glutengehalt“. Gluten ist ein Eiweiß, das in den meisten Getreidesorten vorkommt. Menschen mit einer Unverträglichkeit müssen den Stoff meiden, da er die Darmschleimhaut schädigen kann.

Tierschutz: Das in Deutschland schon bestehende Verbot von Legebatterien für Hennen gilt seit dem 1. Januar in der ganzen EU.

Arbeitsmarkt: Die Förderung Arbeitsloser wird gestrafft: So gibt es künftig höhere Hürden zum abgespeckten Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer. Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, die die Beschäftigung während der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisierten, fallen mit dem Jahreswechsel weg. Für die gesamte Zeitarbeitsbranche gilt ein nach Ost und West differenzierter Mindestlohn: Er liegt im Osten bei 7,01 Euro und im Westen bei 7,89 Euro. Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk müssen bundesweit mindestens 11 Euro bezahlt werden.

Auch bei den Gebäudereinigern tritt ein neuer Mindestlohn in Kraft: In den alten Bundesländern sind es 8,82 Euro, in den neuen Ländern 7,33 Euro. Arbeitgeber, die die 5-prozentige Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nicht erfüllen, müssen eine höhere Ausgleichsabgabe bezahlen. Firmen, bei denen die Quote zu mindestens 3 Prozent erfüllt ist, zahlen 115 Euro (plus 10 Euro) monatlich. Zwischen 2 und 3 Prozent liegt der Betrag bei 200 Euro (plus 20 Euro) und unter 2 Prozent bei 290 Euro (plus 30 Euro). Bulgaren und Rumänen erhalten künftig eine Arbeitserlaubnis für Deutschland, wenn sie einen Hochschulabschluss haben oder für eine Berufsausbildung ins Land kommen. Auch Erntehelfer aus diesen beiden Ländern dürfen jobben, wenn sie zu den in Deutschland geltenden Bedingungen eingestellt werden. Mit dem zweiten Schritt der Jobcenter-Reform erhöht sich die Zahl der Kommunen, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in eigener Regie, also ohne die Arbeitsagenturen, übernehmen.

Hartz IV: Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro, ein Plus von 2,74 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Den Staat kostet die Erhöhung etwa 570 Millionen Euro. In Paarhaushalten steigt der Hartzsatz um je 9 auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Es gibt rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.