Bundestag kompakt: Von Atommüll bis Zwangsprostitution

Die wichtigsten Entscheidungen, die der Bundestag in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause getroffen hat:

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Atommüll

Nach mehr als 35 Jahren Konzentration auf den Salzstock Gorleben wird ein neues Atommüll-Endlager gesucht. Eine 33-köpfige Bund- Länder-Kommission soll bis Ende 2015 Grundlagen dafür empfehlen. Bis Ende 2031 soll das Endlager bestimmt und von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Kosten werden auf mehr als 2 Milliarden Euro geschätzt.

Betreuungsgeld

Eltern, die vom 1. August an Anspruch auf Betreuungsgeld haben, können diese Leistung auch zum Bildungssparen oder zur privaten Altersvorsorge nutzen. Erforderlich ist ein Vertrag mit einer Versicherung oder Bank. Der Staat bezuschusst die Geldanlage mit jeweils 15 Euro monatlich – maximal 360 Euro für den zweijährigen Bezug von Betreuungsgeld.

Ehegattensplitting

Das bislang Eheleuten vorbehaltene – steuersenkende – Ehegattensplitting gilt künftig auch für eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Die Ausweitung schlägt mit etwa 55 Millionen Euro jährlich zu Buche.

Internet

Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind.

Gesundheit

Mit 240 Millionen Euro jährlich mehr und damit doppelt so viel wie bisher sollen die Krankenkassen die Ausbreitung von Volkskrankheiten eindämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise animieren. Das Präventionsgesetz könnte allerdings im Bundesrat gestoppt werden.

Genitalverstümmelung

Die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen wird in Deutschland künftig mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft. Bislang wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet.

Zwangsprostitution

Eine Änderung des Gewerberechts soll die Zwangsprostitution eindämmen – und zwar durch eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber. Ob die Neuregelung die Hürde im Bundesrat nehmen kann, ist fraglich.

Managergehälter

Wegen der Empörung über ausufernde Managergehälter gibt es künftig zusätzliche Kontrollrechte für die Aktionäre börsennotierter Unternehmen. Die Hauptversammlung soll einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands entscheiden – nicht mehr allein der Aufsichtsrat. Eine gesetzliche Obergrenze für die Managergehälter gibt es allerdings nicht.

Kriminalität

Im Kampf gegen Steuerbetrug arbeitet Deutschland künftig enger mit den USA zusammen. So sollen Banken beiderseits des Atlantiks regelmäßig Daten zur Besteuerung erheben und automatisch übermitteln. Dies soll verhindern, dass Steuerbetrüger über Finanzinstitute im Ausland den Fiskus zu Hause hintergehen.