Das neue Gesetz in Kürze
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Die Mittel sind zweckgebunden für zusätzliche Pflegestellen am Bett. Die Mittel des laufenden Pflegestellenförderprogramms verbleiben dem Krankenhaus. Nicht verwendete Mittel sind zurückzuzahlen. Es werden auch pflegeentlastende Maßnahmen von den Kostenträgern finanziert, zum Beispiel, wenn Krankenhäuser zur Verbesserung des Betriebsablaufs die Essensausgabe oder den Wäschedienst auf andere Personalgruppen übertragen (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).