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So laufen der Quer- und der Seiteneinstieg in Rheinland-Pfalz

Da der Bedarf in manchen Fächern nicht durch Absolventen eines Lehramtsstudiums gedeckt werden kann, gibt es auch in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, als Quer- oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst zu gelangen. Bei beiden Varianten ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (etwa Diplom oder Master) in einem Bedarfsfach Voraussetzung, zudem müssen in einem weiteren schulrelevanten Fach Kenntnisse nachgewiesen werden, zum Beispiel durch ein Vordiplom oder einen Bachelorabschluss. Sowohl Quer- als auch Seiteneinsteiger durchlaufen eine Ausbildung.

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Quereinsteiger absolvieren ein verlängertes Referendariat (24 statt 18 Monate) und sind Beamte auf Widerruf. Nach erfolgreichem Ablegen des Zweiten Staatsexamens haben sie eine vollwertige Lehrbefähigung und können auch verbeamtet werden. Sie erhalten die normalen Bezüge eines Referendars (1365 Euro brutto im Monat). Seiteneinsteiger durchlaufen eine ebenfalls 24-monatige pädagogische Ausbildung, haben aber ...