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Kommentar: So geht es nicht
Doch wer solche Schwierigkeiten in der polizeilichen Alltagsarbeit beklagt, muss zur Verbesserung der Situation nicht gleich alle Grundrechte torpedieren und verfassungsrechtliche Schutzwälle schleifen. Die Vorstellung, dass deutsche Internetunternehmen am Ende an der Verfolgung politischer Oppositioneller beteiligt sein könnten, die nach deutschem Recht gar nicht belangt werden könnten, wäre abenteuerlich.
Nein, diese ...