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Koblenz/Eifel

Prozess vor dem Landgericht: Angst vor 67-jährigem Mann war unnötig

Von Brigitte Meier
In einem Prozess beim Landgericht Koblenz ging es darum, ob ein 67-jähriger Mann aus der Eifel wegen seiner Behinderung vor der Allgemeinheit geschützt werden muss.
In einem Prozess beim Landgericht Koblenz ging es darum, ob ein 67-jähriger Mann aus der Eifel wegen seiner Behinderung vor der Allgemeinheit geschützt werden muss. Foto: Sascha Ditscher

Vorverurteilung, falsche Einschätzung der Situation, Missverständnisse und zweifelhafte Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Polizei haben dazu geführt, dass ein 67-Jähriger aus einem Eifeldorf beim Landgericht Koblenz gegen die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus kämpfen musste. Doch nach der Verhandlung lehnte die Strafkammer den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, und der intellektuell beeinträchtigte, verhaltensgestörte, jedoch ungefährliche Mann konnte nach Hause fahren.

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Allerdings gab ihm der Vorsitzende Richter den eindringlichen Rat mit auf den Weg, freiwillig in eine betreute Wohnung umzuziehen. Denn, was sich vor einem Jahr im Haus des allein lebenden Mannes ereignet haben soll, ist auch durch sein „unkonventionelles Verhalten“ und dessen Überforderung entstanden. Der Angeklagte, der stets in der Obhut ...