Vergleichsweise geringe Betroffenheiten in VG Kaisersesch
Die EU-Mitgliedstaaten haben anno 2002 im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Sie verfolgt eine Bestandsaufnahme der Lärmbelastung und nötigenfalls eine Lärmminderung über Aktionspläne. Die VG Kaisersesch hat einen Aktionsplan erstellt.
Mit Schöne Aussicht oder der Gemeinde Zettingen gibt es auch dort Gebiete, die vom Lärm auf der nahen A 48 betroffen sind. Doch dort ergeben sich in Relation zur Gesamteinwohnerzahl vergleichsweise geringe Betroffenheiten, sagt Norbert Fuhrmann gegenüber der RZ. Aus dem Aktionsplan ergibt sich keine Anspruchsgrundlage gegenüber dem Baulastträger für eine weitere Lärmreduktion. Allerdings werde die Situation alle fünf Jahre überprüft. dad