Vorranggebiete für die Windenergienutzung sind in der Pellenz nicht ausgewiesen. Aber der Aufbau von Windenergieanlagen ist in großen Teilen der VG auch nicht generell untersagt. Nicht nur in Sachen Windkraft fordert die Verbandsgemeinde, bei der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans ihre Planungshoheit zu beachten. Foto: Heinz Israel
Der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald, der auch die Verbandsgemeinde (VG) Pellenz einschließt, soll neu aufgestellt werden. Unter anderem will die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen. Die Anhörung für den zweiten Planentwurf läuft, der VG-Rat beschloss vor Kurzem in seiner Sitzung in Plaidt, seine Anliegen einzubringen.
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Von unserer Mitarbeiterin Yvonne Stock
Pellenz. Der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald, der auch die Verbandsgemeinde (VG) Pellenz einschließt, soll neu aufgestellt werden. Unter anderem will die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen. Die Anhörung für den zweiten Planentwurf läuft, der VG-Rat beschloss vor Kurzem in seiner Sitzung in Plaidt, seine Anliegen einzubringen.
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