Heilig-Kreuz-Kapelle vor optischen Beeinträchtigungen bewahren
Der Gemeinderat befasste sich zum dritten Mal mit dem Entwurf eines Bebauungsplanes, der das Umfeld der Heilig-Kreuz-Kapelle von Mertloch möglichst in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild erhalten und vor einer Bebauung schützen soll. Schon der regionale Raumordnungsplan für die Region Mittelrhein-Westerwald hatte im Kapitel 2.3.3 „Denkmalpflege des Regionalplans 2006“ den Bereich als „dominierende landschaftsprägende Gesamtanlage mit erheblicher Fernwirkung“ bewertet, der vor optischen Beeinträchtigungen zu bewahren sei. Auslöser für die Aufstellung eines Bebauungsplanes waren zwei Bauprojekte landwirtschaftlicher Betriebe, wodurch sich die Gemeinde zum Handeln veranlasst sah.
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Mertloch - Der Gemeinderat befasste sich zum dritten Mal mit dem Entwurf eines Bebauungsplanes, der das Umfeld der Heilig-Kreuz-Kapelle von Mertloch möglichst in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild erhalten und vor einer Bebauung schützen soll. Schon der regionale Raumordnungsplan für die Region Mittelrhein-Westerwald hatte im Kapitel 2.3.3 „Denkmalpflege des Regionalplans 2006“ den ...
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