Ärgernis Kein Parkplatz am Gebäude: Warum Beeinträchtigten der Weg von der Tiefgarage am Schloss bis zum Gericht zugemutet wird: Keine Parkplätze am Justizzentrum: Gehbehinderte müssen laufen
Ärgernis Kein Parkplatz am Gebäude: Warum Beeinträchtigten der Weg von der Tiefgarage am Schloss bis zum Gericht zugemutet wird
Keine Parkplätze am Justizzentrum: Gehbehinderte müssen laufen
Das Justizzentrum hat keine Parkplätze am Gebäude. Behinderte müssen in der 240 Meter entfernt liegenden Tiefgarage parken. Foto: Archiv Kallenbach Reinhard Kallenb
Koblenz. Das Koblenzer Justizzentrum ist ein öffentliches Gebäude – und hat direkt am Haus keine Behindertenparkplätze. Diese wurden in der Schloss-Tiefgarage ausgewiesen. Die Verantwortlichen sehen darin kein Problem. Betroffene hingegen schon. Christoph Burmeister, Pressereferent des Justizministeriums in Mainz, erklärt auf Anfrage: „Der barrierefreie Weg von der Tiefgarage am Schloss bis zum Haupteingang des Neuen Justizzentrums beträgt circa 120 Meter und ist auch für Rollstuhlfahrer gut zu erreichen.“
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Die Frau eines gehbehinderten Anwalts kann diese Argumentation nicht verstehen. Sie ärgert sich darüber, dass an einem öffentlichen Gebäude, das erst vor wenigen Jahren errichtet wurde, keine entsprechenden Parkplätze ausgezeichnet wurden. „Mein Mann hat ein Hüftleiden, geht an Krücken, und muss noch Robe und Akten mitschleppen.