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Remagen
Revision: Mutmaßliches Opfer verliert vor Gericht die Fassung
Das Landgericht Koblenz hatte den Angeklagten wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung 2014 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil allerdings auf und überwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine ...