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Bad Kreuznach

94-Jährigen um alles gebracht: Freiheitsstrafe und Berufsverbot für raffgierige Pflegerin

Von Christine Jäckel
Freiheitsstrafe und Berufsverbot für raffgierige Pflegerin Foto: kamasigns - Foto

Dass er einer Bekannten eine weitreichende Vorsorgevollmacht erteilte, als er ins Heim kam, kostete einen 94-jährigen Senior sein gesamtes Vermögen. Das Amtsgericht Bad Kreuznach verurteilte gestern die 59-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Stromberg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Die bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigte Krankenpflegehelferin darf zudem drei Jahre nicht in ihrem Beruf arbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Das Opfer, das bereits im Januar diesen Jahres verstorben ist, bezog im Februar 2017 nach einem Klinikaufenthalt ein Zimmer in einem Seniorenheim in Bad Kreuznach. Die Angeklagte hatte er kennengelernt, als er noch im eigenen Haus in Stromberg wohnte und den ambulanten Pflegedienst in Anspruch nahm. Der Senior verfügte über ...