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Limburg/Rom

Rom zieht Schlussstrich unter „Causa Limburg“: Kein Verfahren gegen Tebartz-van Elst

Franz-Peter Tebartz-van-Elst
Franz-Peter Tebartz-van Elst muss keine Wiedergutmachung zahlen. Foto: Uwe Anspach/Archiv

Franz-Peter Tebartz-van Elst muss für die enormen Mehrkosten beim Bau des 31 Millionen Euro teuren Bischofssitzes keine finanzielle Wiedergutmachung leisten. Der Vatikan hat Schadenersatzforderungen des Bistums Limburg zurückgewiesen.

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Von unserem Redakteur Hans Georg Egenolf Es wird kein kirchenrechtliches Verfahren geben, in dem das Bistum seine Ansprüche gegen den emeritierten Bischof hätte geltend machen können. Das hat Weihbischof Manfred Grothe nach Gesprächen mitgeteilt, die er am Wochenende in Begleitung seines Stellvertreters, Domkapitular Wolfgang Rösch, mit Vertretern des Vatikans in Rom ...