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Nastätten

Hasenläufer II: Wirtschaftsweg wird zum Politikum

Von Cordula Sailer
Zwischen den Feldern, auf denen das Baugebiet „Hasenläufer II“ entstehen soll, und Grundstücken der Wilhelm-Nesen-Straße verläuft ein Wirtschaftsweg. Nach dem aktuellen Bebauungsplan-Entwurf soll der Weg den neuen Baugrundstücken zugeschlagen werden. Eine Tatsache, die so manchem Anlieger der Wilhelm-Nesen-Straße nicht passt. Denn der Weg wird auch genutzt, um die Grundstücke von der Rückseite her anzufahren.  Archivfoto: Sailer
Zwischen den Feldern, auf denen das Baugebiet „Hasenläufer II“ entstehen soll, und Grundstücken der Wilhelm-Nesen-Straße verläuft ein Wirtschaftsweg. Nach dem aktuellen Bebauungsplan-Entwurf soll der Weg den neuen Baugrundstücken zugeschlagen werden. Eine Tatsache, die so manchem Anlieger der Wilhelm-Nesen-Straße nicht passt. Denn der Weg wird auch genutzt, um die Grundstücke von der Rückseite her anzufahren. Archiv Foto: Sailer

Der Bebauungsplan-Entwurf für das Wohngebiet „Hasenläufer II“ hat in Nastätten für Unmut bei Anwohnern der Wilhelm-Nesen-Straße gesorgt. Denn danach sollen die geplanten neuen Baugrundstücke teils direkt an ihre Grundstücke anschließen. Damit wäre der Wirtschaftsweg Geschichte, der bislang zwischen den Anwesen und dem künftigen Neubaugebiet verläuft. So mancher Anwohner würde den Weg aber gern behalten. Nun zeichnet sich eine neue Entwicklung ab.

Lesezeit: 4 Minuten
Bereits in der Bauausschusssitzung Anfang Mai, die als Info-Veranstaltung zum neuen Bebauungsplan diente, war der Pfad zur Sprache gekommen. Dort durften Bürger Fragen zum B-Plan und dem neuen Baugebiet stellen. Eine Anwohnerin der Wilhelm-Nesen-Straße hatte erklärt, warum der Wirtschaftsweg für sie und andere Anlieger so wichtig ist (wir berichteten). Die ...
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Weg ist offiziell ein Wirtschaftsweg – Befahren durch Anlieger nicht rechtens

Bei dem Weg zwischen den Grundstücken der Wilhelm-Nesen-Straße und dem geplanten Neubaugebiet „Hasenläufer II“ handelt es sich um einen Wirtschaftsweg. Das bestätigt die Verbandsgemeindeverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung. „Wirtschaftswege sind nicht dazu da, dass sie von der Allgemeinheit befahren werden“, heißt es aus der Verwaltung.

Das ist auch in der Satzung über die Benutzung von Feld- und Waldwegen der Stadt Nastätten so geregelt. Dort steht, die Wege „dienen vorrangig der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke“. Auch Fußgänger dürfen auf den Wirtschaftswegen unterwegs sein. Doch eine Nutzung darüber hinaus, „insbesondere um mit Fahrzeugen zu Wochenendhäusern, Jagdhütten, gewerblich genutzten Kiesgruben, Sandgruben (...) und ähnlichen Vorhaben zu gelangen, ist nur mit Erlaubnis der Stadt zulässig“.

Das bedeutet, dass die Anwohner der Wilhelm-Nesen-Straße den betreffenden Weg gar nicht befahren dürfen, um etwa ihre Gartenabfälle darüber abzutransportieren. Außer sie hätten eine Vereinbarung mit der Stadt darüber getroffen. Eine solche existiert nach Auskunft des Stadtbürgermeisters aber nicht. Somit begehen die Anlieger nach Paragraf 9 der Feld- und Waldwege-Satzung der Stadt Nastätten eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße verhängt werden kann. Die Satzung kann online über die Seite der Verbandsgemeinde Nastätten abgerufen werden: www.ku-rz.de/satzung csa

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